Die Stromsteuer in Höhe von 2,05 ct/kWh wird auf jede verbrauchte Kilowattstunde bezahlt und kann auf Antrag über das Hauptzollamt teilweise zurückerstattet werden. Grundvoraussetzung ist, dass das Unternehmen zum produzierendem Gewerbe oder der Land- und Forstwirtschaft gehört.
Um die Grundentlastung in Höhe von 25% der gezahlten Stromsteuer wieder zu bekommen, muss ein entsprechender Antrag beim Hauptzollamt gestellt werden.
Beispielrechnung:
- Unternehmen mit: 1.500.000 kWh Strom
- abgeführte Stromsteuer: 30.750 €
- Grundentlastung auf Antrag: 7.695 €
- abzgl. Sockelbetrag: 250 €
- Erstattung: 7.445 €
Die Erstattung der Spitzenlast erfolgt nur dann, wenn das alternative System nach SpaEfV, ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 durchgeführt oder ein Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 eingeführt wurde.
Dadurch können bis zu 90% der gezahlten Stromsteuer zurückerstattet werden.
Gerne helfen Ihnen unsere ausgewählten Ansprechpartner bei Ihren individuellen Fragen rund um Energieberatung, Energiemanagementsystemen und Stromsteuerrückerstattung.
Herr Ronny Kirbach
Mail: r.kirbach[at]ifegmbh.de
Tel.: 036847 / 54 97 66
Für eine erste Grobanalyse (Kurzcheck Stromsteuerrückerstattung) können Sie gerne unser Berechnungstool downloaden.
Mit Hilfe des Exceltools können Sie einfach und schnell Ihre abgeführte Stromsteuer berechnen. Die Grund- sowie die Spitzenentlastungsbeträge werden separat unter den Punkten 1.4 sowie 2.6 ausgewiesen.
Befüllen Sie einfach die blau gekennzeichneten Flächen mit Ihren individuellen Kennzahlen.
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