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Energieeffizienzberatung

Unsere Energieeffizienzberatung, die auf den Standards der DIN EN 16247-1 basiert, dient dazu, Energieeffizienzpotentiale im Unternehmen zu erkennen und Möglichkeiten der zukünftigen Energieversorgung unter Berücksichtigung des Einsatzes erneuerbarer Energien herauszuarbeiten. Im Rahmen einer vertiefenden Energieverbrauchsanalyse (Situationsanalyse) wird der energetische Ist-Zustand Ihres Unternehmens transparent gemacht. Dazu werden verbrauchs-, prozess- und objektspezifische Daten im Unternehmen erhoben und Energieverbrauchsdaten aller relevanten technischen Prozesse über einen vorab definierten Zeitraum messtechnisch erfasst. Betrachtet werden alle relevanten technische Prozesse und energieintensive Teilprozesse.

Für eine vollumfängliche Energieeffizienzberatung bieten wir die folgenden Dienstleistungen, welche auch unabhängig voneinander in Anspruch genommen werden können, für Ihr Unternehmen an: Situationsanalyse, Projektbegleitung und Erfolgskontrolle. Diese Dienstleistungen gehen immer mit einer Fördermittelberatung einher, bei der vorhabenbezogen Fördermittel des Bundes und des Landes Thüringen auf Anwendbarkeit für Ihr Unternehmen geprüft werden.

Zielstellungen:

  • Identifikation von Energieflüssen sowie energie- und kostenintensiver Prozesse
  • Aufdeckung von Energieeffizienzpotenzialen
  • Entwicklung von umsetzbaren Effizienzmaßnahmen zur Energie- und Kostenreduktion
  • Bewertung der Maßnahmen durch Investitions- und Wirtschaftlichkeitsberechnungen
  • Erarbeitung von Möglichkeiten der zukünftigen Energieversorgung
    unter Berücksichtigung des Einsatzes erneuerbarer Energien

Die Ergebnisse der Analyse werden in einem qualifizierten Abschlussbericht mit konkreten Handlungsempfehlungen neutral und herstellerunabhängig dargestellt.

Fördermittelberatung Dienstleistungen IFE GmbH

Energieeffizienzberatung für Unternehmen

Unsere Dienstleistungen und Ihre Vorteile

Die untenstehende Tabelle fasst die Dienstleistungen zusammen und stellt die Vorteile für Ihr Unternehmen dar.

Situationsanalyse

* Förderung von bis zu 80 %

Unsere Leistungen

  • mobile Energiedatenerfassung
  • verbrauchs-, prozess- und objektspezifische Datenerhebung
  • Wirtschaftlichkeitsbetrachtung von Energieeffizienzmaßnahmen
Weitere Leistungen
  • Maßnahmenempfehlungen
  • Beratungsbericht und Abschlusspräsentation

Ihre Vorteile

  • Momentaufnahme der Energieflüsse in Ihrem Unternehmen
  • Fundierte Informationen zu Effizienzpotentialen
  • Basis für die Umsetzung und Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen

Projektbegleitung

* Förderung von bis zu 80 %

Unsere Leistungen

  • Projektmanagement
  • Fachliche Betreuung
  • Einholung u. Bewertung von Angeboten
Weitere Leistungen
  • Vor-Ort-Termine mit Dienstleistern
  • Vorbereitung u. Kontrolle einzureichender Förderunterlagen
  • Abschlussbericht

Ihre Vorteile

  • Verbesserungen im Unternehmen
  • Begleitung der Umsetzung energie- und kostensparender
  • Nutzung von Kontakten und Know-how zu Fachfirmen und Fördermittelgebern

Erfolgskontrolle

* Förderung von bis zu 80 %

Unsere Leistungen

  • Soll-Ist-Vergleich
  • Darstellung der Auswirkungen umgesetzter Maßnahmen
  • Dokumentation Umsetzungsstand
Weitere Leistungen
  • konkrete Handlungsempfehlungen
  • Abschlussbericht

Ihre Vorteile

  • wirtschaftliche Bewertung umgesetzter Maßnahmen und Hinweise zu notwendigen Nachbesserungen und neuen Maßnahmen
  • Nachweis von Einsparungen

Fördermittelberatung

Unsere Leistungen

  • Prüfung vorhabenbezogener Fördermittel für Beratung und Investition
  • Entwicklung einer Fördermittelstrategie
  • Unterstützung bei der Bearbeitung programmspezifischer Unterlagen

Ihre Vorteile

  • Tagesaktuelle Information über anwendbare Fördermittel von Bund und Ländern
  • Beratung zur Finanzierung und Förderbegleitung von Energieeffizienzmaßnahmen

Optimierung am Beispiel der energetischen Versorgung eines Berufsschulcampus

Sankey – Diagramm Berufschulcampus
auf Normaljahr-Basis
(Grundlage: Jahr 2019)

Sankey – Diagramm zukünftige
energetische Versorgung
eines Berufschulcampus

Sankey - Diagramm Berufschulcampus auf Normaljahr-Basis (Grundlage: Jahr 2019)
Sankey - Diagramm zukünftige energetische Versorgung eines Berufschulcampus

Optimierung am Beispiel der energetischen Versorgung eines Berufsschulcampus

RM Unternehmens Kurzcheck
RM Unternehmens Kurzcheck

Umsetzungsbegleitung

Gern begleiten wir Sie bei der Umsetzung der Energieeinsparmaßnahmen im Unternehmen. Hier unterstützen wir vor Ort, in Zusammenarbeit mit den Fachunternehmen und vor allem in enger Abstimmung mit unseren Kunden. Ergänzt wird die Beratung durch die Administration der Fördermittel – von der Beantragung bis zum Verwendungsnachweis.

Erfolgskontrolle

Auch nach der Umsetzung von Effizienzmaßnahmen ergeben sich oft Optimierungspotenziale. Mit Hilfe einer erneuten temporären oder fest installierten Energiemessung kann genau festgestellt werden, ob die Zielstellungen hinsichtlich Energie- und Kosteneinsparungen der umgesetzten Maßnahmen tatsächlich erreicht wurden. Mit Hilfe eines kontinuierlichen Monitorings können laufend weitere Einsparpotenziale ermittelt und umgesetzt werden.

Fördermöglichkeiten

Alle Beratungs- und Investitionsprojekte werden vor Beginn von unseren Experten hinsichtlich ihrer Förderfähigkeit beleuchtet. Dies betrifft sowohl Landes- als auch Bundesmittel für die Beratung, die Investition und alle Maßnahmen, die Sie dabei unterstützen, energie- und damit kosteneffizienter zu arbeiten.

Fördermöglichkeiten für die Energieeffizienzberatung (Auswahl)

Thüringer Aufbaubank:

GREEN invest – Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen (Beratung und Investitionen)

WAS WIRD GEFÖRDERT

Das Förderprogramm

Energieeffizienzmaßnahmen in Unternehmen hat das Ziel, Unternehmen zu ermöglichen, Potenziale für Energieeinsparungen zu erkennen und zu nutzen sowie Ressourceneffizienz und Nachhaltigkeit im betrieblichen Handeln zu forcieren.

Der Freistaat Thüringen gewährt Zuwendungen für:

·       umfassende und qualifizierte Energieberatungen, die Energiesparpotenziale bezogen auf den Prozess in Unternehmen aufzeigen (Situationsanalyse),

·       Projektbegleitung bei der Umsetzung von Maßnahmen (wobei die Situationsanalyse hierfür Voraussetzung ist),

·       Erfolgskontrolle umgesetzter Maßnahmen und ggf. Nachoptimierung,

·       Beratung zur Vorbereitung und zum Abschluss von Energieeinspar- Contractingverträgen (allgemeine Beratungsleistungen zu Contractingmöglichkeiten im Energiebereich sowie technische Bewertung von Contractingverträgen unter den Gesichtspunkten der Ressourceneffizienz und Wirtschaftlichkeit).

WER WIRD GEFÖRDERT

Zuwendungsempfänger für die Energieeffizienzberatung (nach Ziffer 2.1 der Richtlinie) können Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sein.

WIE VIEL WIRD GEFÖRDERT

Höhe des Zuschusses für die messtechnisch gestützte Beratung:

·       bis zu 80 % des Beratungshonorars (Situationsanalyse), maximal 640 Euro pro Tagwerk, maximal 7.500 Euro

·       bis zu 80 % des Beratungshonorars (Projektbegleitung), maximal 640 Euro pro Tagwerk, maximal 2.500 Euro

·       bis zu 80 % des Beratungshonorars (Erfolgskontrolle), maximal 640 Euro pro Tagwerk, maximal 5.000 Euro

·       bis zu 80 % der Ausgaben für Messtechnik, maximal 2.500 Euro

Höhe des Zuschusses für die Contracting-Beratung:

·       bis zu 80 % des Beratungshonorars, maximal 640 Euro pro Tagwerk, maximal 1.920 Euro

Höhe des Investitionszuschusses:

·       für Unternehmen bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal De-minimis Grenze (siehe Glossar)

Die Förderung wird als De-minimis-Beihilfe gewährt.

 

 

Thüringer Aufbaubank:

GREEN invest – Förderung von Greentec-Innovationen (Demonstrationsvorhaben und Studien)

WAS WIRD GEFÖRDERT

  • modellhafte Vorhaben zur Reduzierung von energiebedingter CO2-Emissionen unter Anwendung neuer Energie- und Energieeinspartechnologien mit Multiplikatoreffekt (Demonstrationsvorhaben)
  • Studien, soweit sie Voraussetzung für die Durchführung bzw. den Nachweis des Erfolges des Demonstrationsvorhabens sind

WER WIRD GEFÖRDERT

Unternehmen, die die Maßnahmen in ihrer Betriebsstätte in Thüringen durchführen.

WIE VIEL WIRD GEFÖRDERT

Fördertabelle TAB

 

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA):

Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme – Modul 1: Energieaudit DIN EN 16247

WAS WIRD GEFÖRDERT

Im Rahmen dieses Moduls werden Energieaudits gefördert, die den wesentlichen Anforderungen an ein Energieaudit im Sinne von § 8a des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) und insbesondere den Anforderungen der DIN EN 16247 entsprechen.

WER WIRD GEFÖRDERT

  • Kleine und mittlere Unternehmen sowie Angehörige der Freien Berufe mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland
  • Kommunale Gebietskörperschaften (Gemeinden, Städte, Kreise)
  • Kommunale Zweckverbände nach dem jeweiligen Zweckverbandsrecht
  • Gemeinnützige Organisationen, Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus sowie deren Einrichtungen und Stiftungen im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG

WIE VIEL WIRD GEFÖRDERT

Übersteigen die jährlichen Energiekosten des Antragstellers 10.000 Euro (netto), beträgt die Förderung 80 % des förderfähigen Beratungshonorars, jedoch maximal 6.000 Euro.

Bei jährlichen Energiekosten von nicht mehr als 10.000 Euro (netto) beträgt die Förderung 80 % des förderfähigen Beratungshonorars, jedoch maximal 1.200 Euro.

Fördermöglichkeiten für die Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen

Thüringer Aufbaubank:

GREEN invest – Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen (Beratung und Investitionen)

WAS WIRD GEFÖRDERT

Werden im Abschlussbericht von der*dem Energieberater*in Investitionen zur Optimierung von Prozessen empfohlen, können diese mit einem Zuschuss gefördert werden. Förderfähig sind alle zum Investitionsvorhaben gehörenden betrieblich genutzten Sachanlagen, die mindestens über die Zweckbindefrist in Ihrem Unternehmen verbleiben. Die Zweckbindefrist beträgt 5 Jahre ab Investitionsende.

WER WIRD GEFÖRDERT

Zuwendungsempfänger für investive Vorhaben (nach Ziffer 2.2 der Richtlinie) können Unternehmen sein.

WIE VIEL WIRD GEFÖRDERT

Die Höhe des Investitionszuschusses beträgt für Unternehmen bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal De-minimis Grenze.

 

Thüringer Aufbaubank:

GREEN invest – Förderung von Greentec-Innovationen (Demonstrationsvorhaben und Studien)

WAS WIRD GEFÖRDERT

  • modellhafte Vorhaben zur Reduzierung von energiebedingter CO2-Emissionen unter Anwendung neuer Energie- und Energieeinspartechnologien mit Multiplikatoreffekt (Demonstrationsvorhaben)
  • Studien, soweit sie Voraussetzung für die Durchführung bzw. den Nachweis des Erfolges des Demonstrationsvorhabens sind

WER WIRD GEFÖRDERT

Unternehmen, die die Maßnahmen in ihrer Betriebsstätte in Thüringen durchführen.

 

WIE VIEL WIRD GEFÖRDERT

Fördertabelle TAB

 

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA):

Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft – Zuschuss und Kredit

WAS WIRD GEFÖRDERT

Modul 1: Querschnittstechnologien

In diesem Modul werden investive Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz durch den Einsatz von hocheffizienten und am Markt verfügbaren Technologien gefördert. Förderfähig sind Investitionen zum Ersatz oder zur Neuanschaffung von hocheffizienten Anlagen bzw. Aggregaten für die industrielle und gewerbliche Anwendung.

Modul 2: Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien

Im Rahmen dieses Moduls werden der Ersatz oder die Neuanschaffung von Anlagen zur Bereitstellung von Wärme aus Solarkollektoranlagen, Wärmepumpen oder Biomasse-Anlagen, deren Wärme zu über 50 Prozent für Prozesse, d. h. zur Herstellung, Weiterverarbeitung oder Veredelung von Produkten oder zur Erbringung von Dienstleistungen verwendet wird.

Modul 3: MSR, Sensorik und Energiemanagement-Software

Gefördert werden im Rahmen von Modul 3 u. a. Soft- und Hardware im Zusammenhang mit der Einrichtung oder Anwendung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems.

Modul 4: Energiebezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen

Gefördert werden investive Maßnahmen zur energetischen Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen zur Steigerung der Energieeffizienz sowie zur Nutzung von Wärme aus erneuerbaren Energien und von Abwärme für gewerbliche Prozesse in Unternehmen. Die Förderung ist technologieoffen und kann auch die unter Modul 1 und 3 genannten Maßnahmen umfassen.

WER WIRD GEFÖRDERT

Antragsberechtigt mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland sind:

  • private Unternehmen,
  • kommunale Unternehmen,
  • freiberuflich Tätige, wenn die Betriebsstätte überwiegend für die freiberufliche Tätigkeit genutzt wird,
  • Contractoren, die in dieser Richtlinie genannte Maßnahmen für ein antragsberechtigtes Unternehmen durchführen.

WIE VIEL WIRD GEFÖRDERT

Der Investitionszuschuss beträgt:

  • für Maßnahmen aus Modul 1 (Querschnittstechnologien): Die maximale Förderung beträgt 200.000 Euro bei einer Förderquote von bis zu 40 % der förderfähigen Investitionskosten (De-minimis-VO) bzw. der förderfähigen Investitionsmehrkosten (Artikel 38 AGVO);

  • für Maßnahmen aus Modul 2 (Prozesswärmebereitstellung aus erneuerbaren Energien): bis zu 55% der förderfähigen Investitionskosten (De-minimis-VO) bzw. der förderfähigen Investitionsmehrkosten (Artikel 41 AGVO).

  • Für die Maßnahmen aus Modul 3 (MSR, Sensorik und Energiemanagement-Software): bis zu 40% der förderfähigen Investitionskosten (De-minimis-VO) bzw. der förderfähigen Investitionsmehrkosten (Artikel 38 AGVO).

  • Die maximale Förderung im Modul 4 beträgt 15 Mio. Euro pro Investitionsvorhaben bei einer Förderquote von bis zu 50 % der förderfähigen Investitionskosten. Die maximale Förderung ist auf einen Betrag von 500 Euro (900 Euro für kleine und mittlere Unternehmen) pro jährlich eingesparte Tonne CO2 begrenzt (Fördereffizienz)

  • Transformationskonzepte im Modul 5 werden nach AGVO mit einer Förderquote von 50 % der zuwendungsfähigen Investitionskosten gefördert. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) erhalten einen Bonus von 10 %. Die maximale Förderung ist auf 80.000 Euro je Konzept begrenzt.

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) erhalten jeweils zusätzlich einen Bonus in Höhe von 10 Prozentpunkten. Der Investitionszuschuss beträgt für sie maximal 700 Euro pro jährlich eingesparte Tonne CO2.

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Bundesförderung für effiziente Gebäude

WAS WIRD GEFÖRDERT

Bereich Nichtwohngebäude:

  • Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
  • Anlagentechnik (außer Heizung)
  • Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik)
  • Heizungsoptimierung
  • Fachplanung und Baubegleitung

WER WIRD GEFÖRDERT

Antragsberechtigt sind:

  • Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften
  • freiberuflich Tätige
  • Kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Gemeinde- und Zweckverbände, sowie rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, sofern diese zu Zwecken der Daseinsvorsorge handeln
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände
  • gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen
  • Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen
  • sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften

WIE VIEL WIRD GEFÖRDERT

Siehe Förderübersicht

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