Ermittlung / Kalkulation der Netznutzungsentgelte sowie Erstellung des Preisblattes nach den Erlösobergrenzen Strom und Gas
Gemäß den Vorgaben der Bundesnetzagentur zur Ermittlung der Netznutzungsentgelte Gas/Strom werden diese ermittelt und in einem Bericht entsprechend der Anforderungen an die Struktur und den Inhalt nach § 28 GasNEV/StromNEV dargestellt. Ebenso werden die Entgelte in den entsprechenden Erhebungsbögen der BNetzA abgebildet.
Für die Ermittlung der Netzentgelte werden die Netzkosten ermittelt und vollständig den dort aufgeführten Hauptkostenstellen zugeordnet (§§ 4 – 11 StromNEV/§§ 4 – 10 GasNEV). Danach werden die Kosten der Hauptkostenstellen den Kostenträgern zugeordnet und in Netzentgelte umgesetzt.
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